Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber für Sicherheit und Gesundheitsschutz in allen Arbeitsbereichen zu sorgen. Diese Verpflichtung wird in der Betriebssicherheits-verordnung (BetrSichV) konkretisiert: Der Arbeitgeber darf nur geeignete Arbeitsmittel bereitstellen die bei bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung entsprechend dem ArbSchG durchzuführen, um die Art, den Umfang und die erforderlichen Prüffristen für die Arbeitsmittel festzulegen.
Im Zuge der Betriebsmittelprüfung kann ETS Schwarz Ihnen für jedes Gerät/Maschine eine solche Gefährdungsbeurteilung gemäß TRBS 1111 erstellen.
In dieser gesetzlich übertragenen Eigenverantwortung steckt enormes Kosteneinsparpotential. Eine ordnungsgemäß durchgeführte Gefährdungsbeurteilung ermöglicht es dem Unternehmer individuelle Prüffristen festzulegen und so die Prüfzyklen auf ein Minimum zu reduzieren.