Nach dem Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) ist der Arbeitgeber verpflichtet seine Arbeitnehmer gegen Betriebsunfälle zu versichern. Als Versicherungsträger hat die zuständige Berufgenossenschaft das Recht und die Pflicht Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen und auf deren Einhaltung zu achten. Bei Verstößen findet eine Bestrafung nach dem 7. Sozialgesetzbuch Anwendung.
Weiterhin wird in diversen Gesetzen die „Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik sowie der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften“ gefordert. Somit erhalten die Unfallverhütungsvorschriften wie auch die VDE-Bestimmungen Gesetzescharakter.
Übersicht der wichtigsten Gesetzlichen Bestimmungen für den Bereich Elektrotechnik:
Staat | Berufsgenossenschaft | Technisches Regelwerk |
TRBS (technische Regeln für Betriebssicherheit) |
BGI (Berufgenossenschaftliche Informationen) |
VDE Bestimmungen VDE 0701-0702 VDE 0751 VDE 0105 VDE 0100 VDE 0113 TRBS 2131 TRBS 1201 TRBS 1203 TRBS 1111 usw. |
BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) |
BGR (Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) |
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EnWG (Energie-Wirtschaftgesetz)ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)GewO (Gewerbeordnung) |
DGUV (Berufgenossenschaftliche Vorschriften) |
Aus der Tabelle wird ersichtlich, wie viele Vorschriften und Gesetze beim Ausführen der Elektroprüfung Anwendung finden und vom Prüfer beachtet werden müssen.
Eine Vergabe der Prüfungen an ETS Schwarz garantiert Ihnen eine rechtssichere Ausführung und schützt Sie vor Sanktionen der Sachversicherer und der Berufgenossenschaften.