Gesetzliche Bestimmungen

Nach dem Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) ist der Arbeitgeber verpflichtet seine Arbeitnehmer gegen Betriebsunfälle zu versichern. Als Versicherungsträger hat die zuständige Berufgenossenschaft das Recht und die Pflicht Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen und auf deren Einhaltung zu achten. Bei Verstößen findet eine Bestrafung nach dem 7. Sozialgesetzbuch Anwendung.

Weiterhin wird in diversen Gesetzen die „Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik sowie der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften“ gefordert. Somit erhalten die Unfallverhütungsvorschriften wie auch die VDE-Bestimmungen Gesetzescharakter.

Übersicht der wichtigsten Gesetzlichen Bestimmungen für den Bereich Elektrotechnik:

Staat Berufsgenossenschaft Technisches Regelwerk
TRBS
(technische Regeln für Betriebssicherheit)
BGI
(Berufgenossenschaftliche Informationen)
VDE Bestimmungen
VDE 0701-0702
VDE 0751
VDE 0105
VDE 0100
VDE 0113
TRBS 2131
TRBS 1201
TRBS 1203
TRBS 1111
usw.
BetrSichV
(Betriebssicherheitsverordnung)
BGR
(Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit)
EnWG
(Energie-Wirtschaftgesetz)ArbSchG
(Arbeitsschutzgesetz)GewO
(Gewerbeordnung)
DGUV
(Berufgenossenschaftliche Vorschriften)

Aus der Tabelle wird ersichtlich, wie viele Vorschriften und Gesetze beim Ausführen der Elektroprüfung Anwendung finden und vom Prüfer beachtet werden müssen.

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